Richtlinien zur Leistungsbeurteilung und Leistungsrückmeldung

Richtlinien zur Leistungsbeurteilung und Leistungsrückmeldung

Biologie

Fachschaft Biologie

 Die Fachschaft Biologie schlägt Richtlinien für die Leistungsbeurteilung und Leistungsrückmeldung vor. In die Leistungsbeurteilung fließen die durch die Richtlinien und Lehrpläne vorgegebenen und im schulinternen Curriculum aufgeführten konzept- und prozessorientierten Kompetenzen ein.

Die Bildung der Note in einem Unterrichtsfach ist eine pädagogisch-fachliche Gesamtwertung der vom Schüler im Beurteilungszeitraum erbrachten Leistungen. (§ 7 (2) NVO)

 Grundsätze der Leistungsbewertung

Die Beobachtungen der Fachlehrerin bzw. des Fachlehrers erfassen die Qualität, Häufigkeit und Kontinuität der Beiträge, die die Schülerinnen und Schüler in den Unterricht einbringen. Diese Beiträge sollen unterschiedliche mündliche, schriftliche und praktische Formen in enger Bindung an die Aufgabenstellung und das Anspruchsniveau der jeweiligen Unterrichtseinheit umfassen. Gemeinsam ist diesen Formen, dass sie in der Regel einen längeren, abgegrenzten, zusammenhängenden Unterrichtsbeitrag einer einzelnen Schülerin, eines einzelnen Schülers bzw. einer Gruppe von Schülerinnen und Schülern darstellen.

Der Lehrer als Erzieher benötigt bei der Leistungsbeurteilung einen pädagogischen Beurteilungsspielraum (NVO vom 5.5.1983, zuletzt geändert 11.04.2012).

 Katalog möglicher schriftlicher Noten:

  • Klassenarbeiten
    (Anzahl zwischen 0-4 pro Schuljahr. Empfehlung der Fachschaft: 2 pro Schuljahr)
  • Tests (schriftliche Wiederholungsarbeiten)
  • GFS
  • Jahresarbeit

 Katalog möglicher sonstiger Noten

(sämtliche im Unterrichtszusammenhang erbrachte Leistungen):

  • mündliche Beiträge
    (z. B. Hypothesenbildung, Lösungsvorschläge, Darstellen von Zusammenhängen und Bewerten von Ergebnissen; qualitatives und quantitatives Beschreiben von Sachverhalten; Analyse und Interpretation von Texten, Grafiken und Diagrammen)
  • Experimente
    (selbstständige Planung, Durchführung und Auswertung)
  • Projekte
    (erstellen von Produkten (wie z.B. Präsentationen, Lernplakate, Modelle…)
  • Referate
    (Erstellung und Präsentation)
  • Führung eines Heftes, Lerntagebuchs oder Portfolios
  • Beiträge zu gemeinsamen Gruppenarbeiten
  • Hausaufgaben
    (das Anfertigen von Hausaufgaben gehört zu den Pflichten der Schülerinnen und Schüler. Unterrichtsbeiträge auf Basis der Hausaufgaben werden zur Leistungsbewertung herangezogen)

 Dabei müssen nicht alle Bereiche in jedem Schuljahr abgedeckt werden und können durch weitere ergänzt werden.

Mündliche Leistung

Die Beurteilung der mündlichen Leistung erfolgt laut der „Umsetzung der Leistungsbeschreibung in Notenstufen“ der Fachschaft Biologie. Sie erfasst die Qualität und die Kontinuität der mündlichen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang, die Eigeninitiative der Schülerinnen oder des Schülers wird bei der Leistungsbewertung berücksichtigt. Mündliche Leistungen werden dabei in einem kontinuierlichen Prozess vor allem durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt.

Umsetzung der Leistungsbeschreibung in Notenstufen

 

Leistung der Schülerin/des Schülers

Note (NP)

 
  • Schwierige Probleme und Sachverhalte erklären, sie in größere Zusammenhänge einordnen und vor allem einen Transfer leisten
  • Durch ständige Aufmerksamkeit und aktive Beteiligung einen sehr guten Beitrag zur Erarbeitung des Themas im Unterricht leisten
  • Aufgrund der Kenntnisse, die über die Unterrichtsreihe hinausreichen, den Unterricht qualitativ aufwerten
  • Sachgerecht und ausgewogen beurteilen
  • Eigenständig und klar Gedanken in Worte fassen

Leistung entspricht den Anforde­rungen in be­sonde­rem Maße

Sehr gut (13, 14, 15)

 

 
  • Anspruchsvolle Sachverhalte erklären und sie in größere Zusammenhänge einordnen
  • Im Unterricht inhaltlich wertvolle Beiträge liefern
  • Durch regelmäßige freiwillige Beteiligung und hohe Aufmerksamkeit einen Beitrag zur Themenerarbeitung im Unterricht leisten
  • Die Kenntnisse des Stoffes mit der Unterrichtsreihe verknüpfen

Leistung entspricht den Anforde­rungen voll

Gut (10, 11, 12)

 
  • Fakten richtig wiedergeben
  • Zusammenhänge aus dem unmittelbar bearbeiteten Stoff erschließen
  • Seine Grundkenntnisse  bei der Erarbeitung neuer Themen einbringen
  • Meist einen Beitrag zur Themenerarbeitung im Unterricht leisten

 

Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen.

Befriedigend  (7, 8, 9)

 

 
  • Einfache Fakten wiedergeben
  • Zusammenhänge aus dem unmittelbar behandelten Stoff im Wesentlichen richtig erläutern
  • Einfache Wiederholungsaufgaben häufig richtig beantworten
  • Nur gelegentlich einen Beitrag zur Themenerarbeitung im Unterricht liefern

Leistung zeigt zwar Mängel, ent­spricht im Ganzen aber den Anfor­derungen

Ausreichend (4, 5, 6)

 
  • Häufig nicht in der Lage sein, die Fragen richtig zu beantworten
  • Auch einfachere Sachverhalte oft nicht erklären können
  • Große Verständnisschwierigkeiten zeigen
  • Des Öfteren keinen freiwilligen Beitrag zur Themenerarbeitung im Unterricht leisten

Leistung entspricht den An­forde­rungen nicht, lässt je­doch erken­nen, dass Grundkenntnisse vorhan­den sind und Mängel in ab­sehba­rer Zeit behoben werden können

Mangelhaft (1, 2, 3)

 
  • Fast nie eine richtige, passende Antwort geben
  • Keinen freiwilligen Beitrag zur Themenerarbeitung im Unterricht leisten

 

Leistung entspricht den An­forde­rungen nicht, die Grundkenntnisse sind so lü­ckenhaft, dass die Män­gel nicht in ab­sehbarer Zeit be­hoben werden können

Ungenügend (0)

 

Gewichtung von schriftlichen zu sonstigen Noten

Schriftliche Noten gehen mit folgendem Notengewicht in die Endnote ein:

  • Kl. 5-10:         mit 50%
  • Kursstufe:       mit max. 60%

Rückmeldepraxis der Fachschaft Biologie

Die Leistungsrückmeldung erfolgt mindestens zweimal im Schuljahr in schriftlicher oder mündlicher Form. Die Schülerinnen und Schüler können sich auch selbst, durch Nachfrage, jederzeit über den Stand ihrer mündlichen Leistungen informieren.

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